Zum Hauptinhalt springen
Alle ArtikelAutomatisierung

DSGVO-konform automatisieren: Was Sie wissen müssen

J
Jonas Stolzenberger
8 Min. Lesezeit
DSGVO-konform automatisieren: Was Sie wissen müssen

DSGVO und Automatisierung – kein Widerspruch

Das häufigste Missverständnis: “Wir können das aus Datenschutzgründen nicht machen.” In den meisten Fällen ist das falsch. DSGVO und Automatisierung schließen sich nicht aus – sie setzen nur eine kluge Architektur voraus.

Grundprinzip: Datenminimierung

Gut konzipierte Workflows verarbeiten nur, was sie brauchen, und löschen Zwischenergebnisse automatisch. Das ist datenschutzrechtlich oft sicherer als manuelle Prozesse.

Self-Hosted vs. Cloud

Bei sensiblen personenbezogenen Daten empfehlen wir eine selbst gehostete Plattform auf einem deutschen Server. Ihre Daten verlassen nie die EU, und Sie können jederzeit einen vollständigen Audit-Trail nachweisen.

Was Sie dokumentieren müssen

Für jede automatisierte Datenverarbeitung benötigen Sie im Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) einen Eintrag. Bei richtiger Einrichtung ist das einmalig dokumentiert und gilt für alle Instanzen.

Auftragsverarbeitungsvertrag nicht vergessen

Wenn Sie Kundendaten an externe Tools übergeben, brauchen Sie einen AVV. Die meisten seriösen SaaS-Anbieter stellen diesen auf Anfrage aus.

Quellen

  • Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): Tätigkeitsbericht 2023
  • Bitkom: DSGVO-Compliance im deutschen Unternehmensalltag, 2024
  • Gartner: Privacy Technology Market Forecast, 2023–2027
J

Jonas Stolzenberger

Mitgründer bei stolzwerk. Schreibt über Prozessautomatisierung und KI im Mittelstand.

Klingt interessant?

Lassen Sie uns darüber sprechen, was stolzwerk für Ihr Unternehmen tun kann – ganz ohne Verbindlichkeit.